Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Telemedien

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Telemedien (z. B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.


Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.

Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.


Rechtsgrundlage

§§ 4 ff. Telemediengesetz (TMG).

§ 4 TMG
Was sollte ich noch wissen?

Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.


Teaser

Telemedien (z. B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.


Rechtsgrundlage

§§ 4 ff. Telemediengesetz (TMG).

§ 4 TMG

Was sollte ich noch wissen?

Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.


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