Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.
Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
Teaser
Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.