Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Löschung von Eintragungen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Löschungen von Eintragungen in die Handwerksrolle (z. B. wegen Aufgabe des Betriebes), müssen bei der Handwerkskammer beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber/innen von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer löschen lassen wollen (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen.
Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
Teaser
Löschungen von Eintragungen in die Handwerksrolle (z. B. wegen Aufgabe des Betriebes), müssen bei der Handwerkskammer beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Löschung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.