Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.


Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose Tiere,
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
  • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
  • Nager und Hauskaninchen.

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.


An wen muss ich mich wenden?
  • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
  • EU-Heimtierausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.

Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Teaser

Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

  • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.
Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
  • EU-Heimtierausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.

Verordnung (EG) Nr. 998/2003

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