Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Prostitution: Verbot - Auskunft

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).


Teaser

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).


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