Chemikalien: Zertifizierung eines Unternehmens gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.
Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über
- ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
verfügen.
Teaser
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
- Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
- Erforderliche gerätetechnische Ausstattung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
- Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 50,00 - 1000,00 EURVorkasse: Neinhttps://bit.ly/3Q6jPWFLandesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.7.2 - VwGebV
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370
Fax: 04347/704-602
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
27.09.2023