Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Chemikalien: Zertifizierung eines Betriebs gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Betriebe, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, benötigen eine Zertifizierung.


Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in § 6, dass im Zusammenhang mit der europäischen Verordnung Nr. 303/2008 Betriebe, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Antrag Betriebszertifizierung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung,
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zustänsige Stelle.


Rechtsgrundlage
  • § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV),
  • Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase,
  • Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate,
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.7 - VwGebV.
§ 6 ChemKlimaschutzVVerordnung (EG) Nr. 842/2006Verordnung (EG) Nr. 303/2008VwGebVO
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Klimaschutz, finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

KlimaschutzAnsprechpersonen im Chemikalienbereich

Teaser

Betriebe, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, benötigen eine Zertifizierung.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Antrag Betriebszertifizierung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung,
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zustänsige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV),
  • Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase,
  • Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate,
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.7 - VwGebV.
§ 6 ChemKlimaschutzVVerordnung (EG) Nr. 842/2006Verordnung (EG) Nr. 303/2008VwGebVO

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Klimaschutz, finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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