- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Sind die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs beschädigt, nicht mehr lesbar oder gestohlen worden, müssen Sie sie umgehend ersetzen.
- Aufbau und Außerbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzeigen
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Wenn Sie ihr Auto für den dauerhaften Verbleib ins Ausland überführen möchten, dann benötigen Sie dafür ein Ausfuhrkennzeichen.
- Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht beantragen
Sie benötigen eine Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht oder eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)? Dann müssen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, sofern es in Ihrem Fall zuständig ist.
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Sofern Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug für einen Zeitraum oder gar nicht mehr benutzen möchten, können Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen.
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für zugelassene Elektrofahrzeuge
Sie haben ein reines Elektrofahrzeug gekauft oder ein Bestandsfahrzeug angemessen zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet? Dann können Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Mit der Betriebserlaubnis wird bestätigt, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
- Bootszeugnis: Vermietung von Booten
Wer Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerblichen Nutzungverleihen möchte, benötigt für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Der alte Fahrzeugschein wird bei Verlust automatisch gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I umgetauscht.
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Für den (alten) Fahrzeugbrief besteht keine generelle Umtauschpflicht in eine Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
- Flaggenzertifikat für Sportboote beantragen
Wenn Sie ein Seeschiff oder ein seetaugliches Sportboot mit jeweils bis 15 Meter Rumpflänge besitzen und die deutsche Flagge an Bord führen möchten oder müssen, können Sie ein Flaggenzertifikat beantragen.
- Flaggenzertifikat für Sportboote verlängern
Flaggenzertifikate für seetaugliche Sportboote laufen nach 8 Jahren ab. Um die deutsche Flagge danach weiterhin an Bord führen zu dürfen, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.
- Funkstörungen melden
Wenn Sie eine Funkstörungen vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.
- Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Fahrzeugmängel müssen auf Grund der Verkehrssicherheit umgehend beseitig werden.
- Kfz: Grünes Kennzeichen
Bestimmte Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, erhalten ein grünes Kennzeichen.
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges sind auch neue Siegelplaketten für dieses Fahrzeug erforderlich.
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
Fahrten mit Fahrzeugen mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.
- Kfz: Wildunfall
Verhaltensmaßnahmen im Falle eines Wildunfalls.
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
Ein Fahrzeug kann zwangsweise stillgelegt werden, wenn z. B. die Kfz-Steuer, Versiche-rungsbeiträge nicht entrichtet wurden oder der TÜV abgelaufen ist.
- kleines Motorradkennzeichen
Verkleinerte Kennzeichen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung genutzt werden.
- Kraftfahrzeugsteuer bezahlen
Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.
- Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen
Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung.
- Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen
Sie besitzen für Ihr ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs keinen Nachweis für eine Betriebserlaubnis mehr? Dann können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen
einen Nachweis der
Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
beantragen.
- Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
- Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise beantragen.
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Saisonkennzeichen eignen sich für Fahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden.
- Sportbootführerschein (SBF)
Wer ein Sportboot unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein.
- Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten
Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer Steuerermäßigung oder vollständigen Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
- Verwertungsnachweis erhalten
Hersteller und Importeure von bestimmten Fahrzeugen sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet.
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.