- Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
- Beratung zur Künstlersozialabgabepflicht durch Informationsveranstaltungen in Anspruch nehmen
Sie wollen sich über die Künstlersozialabgabepflicht für Ihr Unternehmen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Informationsveranstaltung der Künstlersozialkasse teilnehmen.
- Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse
Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.
- Der Künstlersozialkasse Änderungen der Grunddaten des Unternehmens mitteilen
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
- Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse mitteilen
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
- Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens mitteilen
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.
- Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens mitteilen
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
- Elektronische Lohnsteuerkarte
Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.
- Entgeltmeldung unaufgefordert bei der Künstlersozialkasse abgeben
Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie außerdem wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
- Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen
Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.
- Freiwillige Statusklärung beantragen
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.
- Für die Luftverkehrsteuer registrieren lassen
Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
- Jahresmeldung für Künstlersozialabgabe abgeben
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
- Kontostand Ihres Unternehmens bei der Künstlersozialkasse erfragen
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Abgabekonto haben oder einen aktuellen Kontoauszug benötigen, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
- Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Sie behalten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem gezahlten Lohn die Lohnsteuer ein und führen, nach elektronischer Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung an das zuständige Finanzamt, die Lohnsteuer an dieses ab.
- Luftverkehrsteuer anmelden und bezahlen
Luftverkehrsunternehmen, die gewerblichen Passagierflugverkehr durchführen und Fluggäste von deutschen Flughäfen zu Zielorten befördern, müssen die Luftverkehrsteuer anmelden und zahlen.
- Meldung zur Künstlersozialabgabe ändern
Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
- Nach Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Widerspruch gegen den Bescheid zur Künstlersozialabgabepflicht einlegen
Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
- Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen
Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.
- Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
- Unternehmen bei der Künstlersozialkasse neu oder wieder anmelden
Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.
- Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafterbezüge prüfen
Ist Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf die Bezüge zahlen.
- Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse anpassen
Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.
- Widerspruch gegen einen Änderungsbescheid zur Künstlersozialabgabe einlegen
Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Künstlersozialkasse beantragen
Sie haben eine gesetzliche Frist für einen Antrag oder eine Meldung versäumt? Dann können Sie die versäumte Handlung unter bestimmten Voraussetzungen ohne Nachteil nachholen.
- Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn es Ihrem Unternehmen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse pünktlich zu zahlen, können Sie eine Zahlungserleichterung beantragen.