Hauptsatzung der Gemeinde Hütten Kreis Rendsburg-Eckernförde
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Juni 2012 und der Genehmigung des Herrn Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Hütten erlassen: