Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung
des Amtes Schrevenborn (Kreis Plön)(4. Änderung der Hauptsatzung Amt Schrevenborn (Kreis Plön))
Heikendorf, 30.06.2022
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) sowie durch Art. 2 des Gesetzes vom 04. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 155) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Schrevenborn vom 22.06.2022 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schrevenborn erlassen:
Artikel 1
§ 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Darüber hinaus verarbeitet das Amt Schrevenborn Anschrift und Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Person für den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mitteilungsverordnung i.V.m. § 93 a Abgabenordnung statt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
Artikel 2
§ 12 wird wie folgt neu gefasst:
- Satzungen und Verordnungen des Amtes Schrevenborn werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekanntmachungen/ bekanntgemacht.
- Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2 bereitgehalten.
- Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas Anderes bestimmt ist.
Artikel 3
Die Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schrevenborn tritt am 01.08.2022 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 24 a der Amtsordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom 28.06.2022 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.