Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung des Gemeindekindergartens „Die Eichhörnchen“ in Mönkeberg und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung)(1. Änderung Satzung Gemeindekindergarten Eichhörnchen Mönkeberg)
Mönkeberg, den 17.03.2022
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25.05.2021 (GVOBl. S, 566), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Alternative 2 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Art. 3 Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566), der § 90 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 32 Ges. v. 05.10.2021 (BGBl. I. S. 4607), sowie § 31 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) vom 12.12.2019 (GVOBl. S. 759), zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz vom 15.12.2021 (GVOBl. S. 1498) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Mönkeberg vom 07.03.2022 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 7 Absatz 2 enthält folgende Fassung:
§ 7 - Gebühren
Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022 je Kind monatlich:
für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben,
5,80 EUR und
für ältere Kinder 5,66 EUR
pro wöchentlicher Betreuungsstunde.
Artikel 2
§ 16 enthält folgende Fassung:
§ 16 - Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Gemeindekindergartens „Die Eichhörnchen“ in Mönkeberg und über die Erhebung einer Betreuungsgebühr (Kita-Satzung) - 1. Nachtrag tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft.
Durch das rückwirkende Inkrafttreten dieser Satzung dürfen Gebührenpflichtige nicht ungünstiger gestellt werden als nach der ersetzten Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 3 KAG). Von der Rückwirkung erfasste Gebührenansprüche werden daher entsprechend niedriger festgesetzt, soweit die ersetzte Satzung zu einem geringeren Betrag geführt hätte.