Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf
01.11.2023
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Plön folgende Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf erlassen:
Artikel 1
Der § 6 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gemeinde kann durch Satzung die Bildung eines Seniorenbeirates, eines Beirates zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, eines Beirates für Ortsmarketing und eines Klimaschutzbeirates vorsehen.
Artikel 2
Die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf tritt am 02.11.2023 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Land-rates des Kreises Plön vom 10.10.2023 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.