Amtsverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Behrensdorf (Ostsee)
Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. l S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung und des § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12. April 1990 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 264) wird nach Vorlage nach § 55 des Landesverwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 243, 534) in der zurzeit geltenden Fassung im Hauptausschuss am 19.06.2024 für die Gemeinde Behrensdorf (Ostsee) verordnet:
§ 1 Allgemeines
Soweit das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit gültigem Parkschein aus einem Parkautomaten zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben.
§ 2 Ort und Dauer der Gebührenpflicht
Diese Parkgebührenverordnung gilt in der Gemeinde Behrensdorf (Ostsee) auf dem Strandparkplatz "Gelbes Tor" in Behrensdorf in der Zeit vom 01.04. - 31.10. jeden Jahres in der Zeit von 09.00 - 18.00 Uhr.
§ 3 Höhe der Parkgebühren
Die Parkgebühr beträgt
a) In der Zeit vom 01.06. - 15.09. 3,00 € pro Tag
b) In der Zeit vom 01.04. - 31.05. und 16.09. - 31.10. 2,00 € pro Tag
Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Jahresparkausweises für eine Gebühr in Höhe von 45,00 €. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Behrensdorf besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Jahresparkausweises für eine Gebühr in Höhe von 30,00 €.
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Diese Verordnung tritt am 30.10.2024 in Kraft.
- Mit Ablauf des 29.10.2024 tritt die Amtsverordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Behrensdorf am 29.04.2019 außer Kraft.




