Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mönkeberg
vom 13.12.2022
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003, (GVOBl. SH 2003, S. 57), zuletzt geändert am 04. März 2022 (GVOBl.SH 2022, S. 153), des § 29 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. SH 1996, S. 200), zuletzt geändert am 02. September 2020 (GVOBl. SH 2020 S. 686) und der §§ 2 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. SH 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz v. 04. Mai 2022 (GVOBl. SH 2022 S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkeberg am 05.12.2022 folgende Satzung erlassen.
Artikel 1
Die Anlage zur Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mönkeberg wird wie folgt neu gefasst:
Gebührentarif
Anlage zur Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mönkeberg
Tarifteil 1 – Gebühren für Personaleinsatz | | | |
1.1 | Einsatzkraft der Feuerwehr | je Std. | 74,36 € |
Tarifteil 2 – Gebühren für Fahrzeugeinsatz | | | |
2.1 | Hilfeleistungsfahrzeug HLF 10 | je Std. | 742,98 € |
2.2 | Löschfahrzeug LF 8/6 | je Std. | 215,14 € |
2.3 | Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 | je Std. | 333,58 € |
2.4 | Mannschaftstransportfahrzeug MTF | je Std. | 350,25 € |
2.5 | Reaktorerkundungstrupp - Kfz | je Std. | 293,95 € |
2.6 | Löschfahrzeug LF 10 | je Std. | 614,46 € |
Tarifteil 3 - Pauschalen | | | |
3.1 | Bei Fehlalarmierungen (durch fehlerhaft arbeitende Brandmeldeanlagen oder bei mutwilliger Fehlalarmierung) erfolgt die Gebührenberechnung je Einsatz zu nachstehendem Gebührensatz, sofern nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere Gebühren im Einzelfall gefordert werden können. | je Einsatz | 150,00 € |
3.2 | Rückt die Feuerwehr nicht aus, hat sich aber zum Ausrücken gesammelt. | | 50 % von Ziff. 3.1 |
Artikel 2
Die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mönkeberg tritt am 01.01.2023 in Kraft.