Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Mönkeberg über die Bildung eines Seniorenbeirates(1. Änderung Seniorenbeiratssatzung Mönkeberg)
vom 20.03.2025
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.12.2024, (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 957) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mönkeberg vom 12.03.2025 folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Mönkeberg über die Bildung eines Seniorenbeirates erlassen:
Artikel 1
1.
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 5 und maximal 9 gewählten Mitgliedern.
2.
§ 5 Absatz 2 wird gestrichen.
3.
§ 7 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
(5) Jede/r Wahlberechtigte hat bis zu 9 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Kandidatin / einem Kandidaten gegeben werden kann.
Sind weniger als 9 Kandidatinnen / Kandidaten zur Wahl angetreten, reduziert sich die Anzahl der maximal zu vergebenen Stimmen entsprechend.
4.
§ 7 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Die Wahl ist in einer Wahlversammlung durchzuführen, die von dem / der Bürgermeister/in eingeleitet wird.
5.
§ 12 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Mitglieder des Seniorenbeirates besteht Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Nord des Landes Schleswig-Holstein (Unfallversicherung) und beim Kommunalen Schadensausgleich Schleswig-Holstein (Haftpflichtversicherung).
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.




