Satzung zur Aufhebung der Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S.57), zuletzt geändert durch Gesetz vom Art. 5 Ges. v. 05.02.2025, (GVOBl. Sch.-H. 2025 S.57) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.09.2025 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern in der Gemeinde Kirchnüchel erlassen:
§ 1
Die am 08.07.1986 in Kraft getretene Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern der Gemeinde Kirchnüchel vom 19.06.1986 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.




